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Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bestand ab 01.01.2024

Neue Förderrichtlinie federt Belastungen aus Gebäudeenergiegesetz ab. 

Mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird der Austausch des Wärmeerzeugers/ Heizung für Kunden deutlich aufwendiger im Vergleich zu einem einfachen Kesseltausch. Es ist erklärter Wille der Politik auf EU- und Bundesebene, den Heizungssektor zu dekarbonisieren. Das bedeutet, dass auf fossile Energieträger mittelfristig verzichtet werden soll. Konkret heißt das zum Beispiel Wärmepumpe statt Ölkessel. Diese „neuen“ Techniken erfüllen die CO2-Ziele und versprechen im Vergleich zu den stetig teurer werdenden herkömmlichen Energieträgern relativ stabile Wärmepreise. Jedoch sind Wärmepumpen in der Investition deutlich teurer als die bisherige Technik.

Mit Erstellung des GEG wurde das Versprechen abgeben, diese Mehrkosten für den Kunden finanziell abzufedern. Dieses Versprechen wurde in Form der zum 1.1.24 überarbeiteten „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) im Bereich Einzelmaßnahmen wie Kesseltausch oder Gebäudedämmung umgesetzt.

Die folgenden Informationen beschränken sich der Übersicht halber auf die Förderung im Bereich Austausch des Wärmeerzeugers im Wohngebäude.

Förderhöhen:

Quelle: https://www.zvshk.de/beg/

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: https://intelligent-heizen.info/energiesystem-haus/

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