Bundesumweltministerium verbessert die Förderung für Wärme aus erneuerbaren Energien
Neue Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm
Das Marktanreizprogramm (MAP) fördert Anlagen für Heizung, Warmwasserbereitung und zur Bereitstellung von Kälte oder Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Seit dem 15. August 2012 erhöht das Bundesumweltministerium die Förderung für Investitionen.
Bundesumweltminister Peter Altmaier: „Der Wärmemarkt spielt bei der Energiewende eine entscheidende Rolle. Das neue Marktanreizprogramm wird neuen Schwung in die Wärmenutzung aus erneuerbaren Energien bringen und schafft die Grundlage für mehr private Investitionen. Mit den neuen Förderkonditionen wird für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer der Umstieg auf erneuerbare Energien bei Heizung und Warmwasser noch attraktiver.“
In den zwei Programmteilen des MAP werden Anlagen für den Bedarf von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, sowie kleineren öffentlichen und gewerblichen Objekten (über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA) sowie für große Gebäude und für die gewerbliche Nutzung (KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium) gefördert.
Die Änderungen und Neuregelungen im MAP betreffen beide Programmteile: sowohl den Förderteil der Investitionszuschüsse (BAFA) als auch den KfW-Teil für Anlagen im größeren Leistungsbereich.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
I. BAFA-Teil (Investitionszuschüsse für die kleineren Anlagen)
Bei Solarkollektoren bis 40 m2 Kollektorfläche (thermische Nutzung der Solarenergie) sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden neue Mindestförderbeträge eingeführt. Davon profitieren die Anlagen, die üblicherweise in Einfamilienhäusern eingesetzt werden: Sie erhalten damit eine bis zu 400 € höhere Förderung. Die Basisfördersätze, die in Abhängigkeit von der Größe der Anlage gewährt werden, bleiben unverändert. Gefördert werden nur Anlagen in Bestandsbauten.
Die Bonusförderung, die besonders innovative Techniken oder die Kombination förderwürdiger Techniken belohnt, wird ausgebaut: Die gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage zur reinen Warmwasserbereitung wird zukünftig mit einem Bonus von 500 € belohnt. Neu ist auch ein Effizienzbonus für den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden. Mit einer zusätzlichen Förderung von 500 € pro Anlage werden Wärmepumpen belohnt, die einen neuen Pufferspeicher mit bestimmter Min-destgröße aufweisen.
Die Innovationsförderung für große Solarthermieanlagen (ab 20 m2) in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m2 Nutzfläche ist jetzt auch für Neubauten möglich. Die Förderung von Solarkollektoranlagen zur Prozesswärmebereitstellung wird deutlich auf bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten angehoben. Der Förderung kann nun bis zu einer Fläche von 1000 m2 auch als einmaliger Zuschuss gewährt werden (über das BAFA). Die Errichtung bzw. Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung und/oder Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen im Gebäudebestand wird mit 750 € je Anlage (vorher 500 €) belohnt. Für den Einsatz im Neubau gibt es erstmals eine Förderung (850 €).
II. KfW-Teil (Darlehen und Tilgungszuschüsse im KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium)
Die Tilgungszuschüsse für große Solarkollektoranlagen im KfW-Teil (ab 40 m2) betragen nun-mehr bis zu 50 % (vorher 30 %) der Investitionskosten (gilt für Prozesswärme oder solare Kälte). Große Wärmepumpen ab 100 kW Leistung sind nun auch im Neubau förderfähig. Biogasleitungen können in bestimmten Anwendungen (Biogaserzeugung nach dem EEG 2012) wieder gefördert werden. Die Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie werden ausgeweitet: Zukünftig können nicht mehr nur Anlagen zur thermischen Nutzung gefördert werden, sondern in geringerem Umfang auch stromerzeugende Anlagen. Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz profitieren, ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen. Die neuen Förderrichtlinien gelten seit dem 15. August 2012.
Quelle: Pressemitteilung des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)
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